Gemeinsamen Standards für die Kontrollinstanzen

Gemeinsamen Standards für die Kontrollinstanzen

25.09.2024

Der Zweck der Gemeinsamen Standards für die Kontrollinstanzen ist es, Mindestqualitätsstandards und praktische Leitlinien für die Durchführung von Kontrollen im Rahmen des Programms Interreg Polen-Sachsen 2021- 2027 bereitzustellen. Im vorliegenden Dokument werden die allgemeinen und gemeinsamen Kontrollstandards für die sächsische und polnische Seite dargelegt. Die in diesen Gemeinsamen Standards beschriebenen Kontrollmechanismen und Grundsätze dienen der Durchführung von zuverlässigen und risikobasierten Projektkontrollen.

Die Gemeinsamen Standards regeln v.a.:

  • die Organisation des Kontrollsystems,
  • die Rolle der Kontrollinstanzen im Kontrollsystem,
  • die wichtigsten Aspekte der Nutzung des CST2021 durch die Kontrollinstanzen,
  • die Verwaltungsprüfungen,
  • die Prüfung der Dauerhaftigkeit des Projekts.

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